J. Werner Theunert

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Aktuelles zum Heilbehandlungsrecht


Gewichtsabnahmeberatung keine "medizinische Behandlung"

Der Vertrag über eine Therapie zur Gewichtsabnahme stellt einen Dienstleistungsvertrag, keinen Behandlungsvertrag i.S.v. § 630a BGB dar, wenn die abstrakte Feststellung von Übergewicht an sich keine fachliche Qualifikation erfordert und auch kein individuelles Beschwerde- oder Leidensbild einer heilkundlichen oder ernährungsberatenden Behandlung unterzogen wird. Aus einem solchen Vertrag k&öuml;nnen keine Ansprüche wegen mangelhafter Leistung geltend gemacht werden, weil das Gesetz keine solchen Ansprüche vorsieht.

Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 22.03.2020, Az. 31 C 2664/18 (23)

Stand: 23.08.2020

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